Von Philip Graf, Gemeinderat
Der Kanton Zürich wächst. Diese Tatsache dürfte uns Zürcher:innen wohl wenig überraschen, schliesslich ist für uns ja alle sonnenklar, dass wir im attraktivsten und schönsten Kanton der Schweiz leben. Und ebenso wenig verwunderlich ist es, dass es immer mehr Menschen in die Städte zieht, schliesslich bieten diese neben der Nähe zum Arbeitsplatz auch ein reichliches Freizeitangebot. Kein Wunder also gibt der Kanton vor, dass vor allem Agglomerationsstädte wachsen müssen, zu welchen auch unsere Stadt gehört.
Mit dieser Tatsache setzt sich die Stadt Kloten schon seit einigen Jahren vertieft auseinander. Schnell wurde dabei klar, dass es in Kloten eigentlich nur ein Gebiet gibt, in dem dieses Wachstum erfolgen kann: der Steinacker. Wie sich der Steinacker am zielführendsten transformieren lässt, war deshalb die zentrale Frage in der Stadtentwicklung und mündet in den beiden «Megageschäften», Revision des kommunalen Richtplans und Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) im Steinacker, welche wir im Gemeinderat mit aller Voraussicht in der Juni-Sitzung behandeln werden.
Diese beiden Geschäfte legen nun den Rahmen fest, wie sich dieses Gebiet entwickeln darf und soll. Besonders erfreulich aus Sicht der SP ist, dass ein Anteil von 20 % preisgünstigen Wohnungen und ein Anteil von 30 % Wohnungen mit vier oder mehr Zimmern festgelegt werden soll. Dies sollte der prekären Wohnsituation in Kloten, speziell für Familien, etwas Gegensteuer geben. Ausserdem wird durch die Verlängerung der Glattalbahn bis in den Steinacker sichergestellt, dass die bis zu 7’000 neuen Einwohner:innen bestens an den öV angeschlossen sind, was autoarmes Wohnen begünstigt.
Erfreulich an der ganzen Sache ist, dass auch das im Steinacker ansässige Gewerbe hinter dieser Transformation steht. So haben Vertreter aus dem Steinacker vor zwei Wochen an einem öffentlichen Anlass ihre Sichtweise zur ganzen Entwicklung im Steinacker dargelegt und dabei nochmals unterstrichen, welches Potenzial in dieser Transformation liegt. An dieser Stelle möchte ich mich noch bei den entsprechenden Personen für die Organisation dieses Anlasses bedanken!
Aber nicht nur auf kommunaler Ebene steht im Juni Wegweisendes an. Auf nationaler Ebene kommt am 9. Juni das Stromgesetz zur Abstimmung. Dieses hat seinen Ursprung im sogenannten «Mantelerlass», welcher im Herbst 2022 aufgrund der drohenden Energiemangellage geschnürt wurde. Diese Mangellage drohte hauptsächlich deshalb, da wir nach wie vor auf fossile Energieträger aus dem Ausland angewiesen sind und unser bis anfangs 2022 wichtigster Gaslieferant Russland aufgrund des leider immer noch andauernden Ukrainekriegs wegfiel.
Damit sich die Schweiz künftig weniger Gedanken um drohende Energiemangellagen machen muss und die eigene Versorgungssicherheit stärken kann, zielt das Stromgesetz nun auf einen starken Ausbau der erneuerbaren Energieträger. Dadurch werden lokale Potenziale effektiv genutzt und die inländische erneuerbare Stromproduktion gestärkt. Und als nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt leistet dieses Gesetz auch noch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. Ich kann Ihnen deshalb ein Ja an der Urne wärmstens empfehlen, damit wir auf eine erneuerbare und weniger vom Ausland abhängige Zukunft zusteuern können.
Sie sehen also, sowohl auf kommunaler als auch auf nationaler Ebene stehen im Juni wegweisende Entscheide an.
Diese Kolumne wurde am 9. Mai 2024 im Klotener Anzeiger veröffentlicht.